JAHRESPLANUNG

Roadmap 2025

FORMALIEN

Wichtige Dokumente

Code of Conduct – Union der Wirtschaft e.V.

2303_CoC_UdW_und_Einzelmarken.pdf, 497 KB
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Satzung – Union der Wirtschaft e.V.

24_UdW_DZG_Satzung.pdf, 116 KB
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Protokoll – Mitgliederversammlung 2024

241011_DZG_Protokoll_Mitgliederversammlung_2024.pdf, 586 KB
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Protokoll – Mitgliederversammlung 2025

250516_DZG_Protokoll_Mitgliederversammlung_2025.pdf, 528 KB
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REPRÄSENTATIV

Logo-Pakete

Logo 2024 – Denkfabrik DZG

DZG_Logo-Paket-1.zip, 2 MB
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Partner – Denkfabrik DZG

Partner.zip, 837 KB
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Kooperation – Denkfabrik DZG

Kooperation.zip, 741 KB
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Sponsor – Denkfabrik DZG

Sponsor.zip, 853 KB
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NETZWERK

Nützliche Informationen

BDA – Arbeiten in Deutschland – Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Arbeitskräfte

bda-zuwanderung.pdf, 4 MB
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FCSI – Gemeinsam Energie Sparen

230110_FCSI-Gemeinsam-Energie-Sparen.pdf, 318 KB
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HKI – Leitfaden

230110_HKI_Leitfaden.pdf, 495 KB
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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Welcher Mitgliedsbeitrag fällt bei einem Eintritt im Laufe eines Jahres an?

Bei Eintritt bis August berechnen wir für das laufende Jahr noch den vollen Mitgliedsbeitrag, danach wird anteilig abgerechnet. Bei Eintritt ab November wird kein Beitrag mehr für das laufende Jahr berechnet.

Die Mitgliederrechnungen werden bei uns immer zu Beginn des neuen Jahres (in der Regel Mitte/Ende Januar) versendet - mit einer Zahlungsfrist von drei Wochen.

Kann der Mitgliedsbeitrag als Betriebsausgabe abgesetzt werden?

Ja, zu 100 Prozent. Der DZG-Trägerverein Union der Wirtschaft e.V. ist beim Finanzamt Berlin als „Berufsverband“ anerkannt. Daher können der jährliche Mitgliedsbeitrag sowie das Sponsoring von Studien vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Wer ist mein Ansprechpartner in allen Mitglieds- und Rechnungsfragen?

Für alle Fragen rund um das Thema Mitgliedschaft, Rechnungen und Veranstaltungen steht Ihnen unsere DZG-Geschäftsstelle in Berlin jederzeit gerne zur Verfügung.

Sie erreichen das Team via Mail (denkbfabrik@zukunft-gastwelt.de) oder Whatsapp (‭0173 3650903‬).

Wie lautet die Kündigungsfrist für den DZG-Trägerverein?

Sie können die Mitgliedschaft im DZG-Trägerverein Union der Wirtschaft e.V. jederzeit schriftlich bis zum 30.09. zum Ende des laufenden Kalenderjahres beenden. Erfolgt der Eingang nach diesem Datum, gilt die Kündigung zum Ende des Folgejahres.

Diese Regelung wurde von der Mitgliederversammlung 2024 einstimmig beschlossen und gilt seit dem 01.01.2025 für alle Mitglieder und Partner.