Resilienz für die Gastwelt:
Staatliches Krisenmanagement optimieren – Wettbewerbsfähigkeit stärken

Ausgangslage

Die aktuelle wirtschaftliche Großwetterlage wird durch erhebliche Unsicherheiten und schwer kalkulierbare Risiken bestimmt. Stellen die Corona-Pandemie und der Klimawandel bereits für sich große Herausforderungen dar, werden diese durch den Krieg in der Ukraine, die resultierende Energiekrise, verschärfte Lieferengpässe sowie anhaltende Inflation zu einer sogenannten Polykrise zugespitzt.

Diese parallel auftretenden Krisen sind für Politik, Gesellschaft und damit auch für das Ökosystem Gastwelt (Tourismus-, Hospitality- und Foodservice-Industrie) ein kraftraubender Dauer-Stresstest: Sie verlangen eine kontinuierliche Anpassung von Geschäftsmodellen, schnelle politische Entscheidungsprozesse und effektive Hilfsinstrumente.

Ein effektiveres Krisenmanagement und eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sind aus unserer Sicht ein zentraler Baustein, um die ökonomischen und gesellschaftlichen Folgen von Polykrisen künftig besser – und volkswirtschaftlich günstiger – abzufedern. Vor diesem Hintergrund schlagen wir mit diesem Papier eine Reihe von Ideen und Maßnahmen vor, um Deutschland besser auf neue Krisen vorzubereiten und die Resilienz unserer Gastwelt-Unternehmen zu erhöhen.


Analyse

Die staatlichen Unterstützungsleistungen zur Krisenbewältigung seit 2020 umfassen sehr hohe Volumen und stellen einen enormen finanziellen Kraftakt für die öffentlichen Haushalte dar. Sie haben einen erheblichen Anteil daran, dass hunderttausende Betriebe vor krisenbedingten Insolvenzen geschützt wurden und werden und die deutsche Wirtschaft bisher vergleichsweise gut durch die zurückliegenden Jahre gekommen ist. Das ist nicht selbstverständlich.

Nichtsdestotrotz haben sich Lücken im Netz gezeigt, z.B. bei Verbundunternehmen (wie Hotel- oder Reisebüroketten) und personalintensiven Einzelunternehmen (Dienstleistungssektor), welche die KMU-Grenze der EU von 249 Mitarbeitenden häufig überschreiten. Handlungsbedarf sehen wir vor allem auch bei der Effizienz von Prozessen z.B. bei Beantragung, Bewilligung und Auszahlung.

Staatliche Krisenmaßnahmen haben …

  • die Geschäftstätigkeit der Gastwelt-Unternehmen teilweise massiv eingeschränkt, z.B. durch flächendeckende Lockdowns, Maskenpflicht, Ausgangssperren.
  • viele der 250.000 Unternehmen der Gastwelt nicht oder verspätet erreicht, z.B. durch anfängliche Beschränkung des Energiekostendämpfungsprogramms und der Überbrückungshilfen auf KMU.
  • für Verwirrung und Frustration gesorgt, z.B. durch parallel durchgeführte Maßnahmen (Land/Bund) und hohe bürokratische Anforderungen.
  • zu einer ungleichen Behandlung geführt, z.B. aufgrund unterschiedlicher Kriterien-Auslegung bei den Hilfsgeldern etwa durch die Landesbanken.

Krisen-Handling und Wettbewerbsfähigkeit

Auch in Zukunft werden Polykrisen die Gastwelt beschäftigen – genau wie alle anderen Wirtschaftsbereiche. Staat und Wirtschaft brauchen neue Instrumente und Prozesse, um in solchen Situationen schnell und sicher reagieren zu können.

Tun sie das nicht, droht früher oder später eine schrittweise, substanzielle Auflösung der Gastwelt-Strukturen. Das hätte für viele Wirtschaftsbereiche sowie für die Gesellschaft in Deutschland erhebliche negative Folgen:

Leidet die Gastwelt, leiden vor allem die Regionen:

  1. Bedrohung der Vielfältigkeit der Gastwelt durch Wegfall vieler kleinerer Unternehmen und inhabergeführter Betriebe (Kneipe um die Ecke, Gasthöfe, Clubs)
  2. Flächendeckender Verlust von Arbeitsplätzen (vor allem in strukturschwachen Regionen) und dadurch Belastung der staatlichen Sozialsysteme
  3. Verödung ganzer Regionen durch Verlust von wirtschaftlichen Strukturen entlang der touristischen Wertschöpfungskette, Wegfall von sozialen Orten (Gaststätten, Freizeit- und kulturelle Angebote, Volksfeste, Vereinsheime), Wegfall von Mobilitätsinfrastruktur
  4. geringere Steuereinnahmen

Effektives Krisenmanagement und eine hohe Resilienz sind also wichtiger denn je. Die ökonomische Wettbewerbsfähigkeit der Gastwelt muss sowohl in als auch über Krisenzeiten hinaus gewährleistet sein. Das wollen wir erreichen durch:

  1. eine Optimierung des staatlichen Krisenmanagements
  2. eine dauerhafte Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Geschäftsmodellen

Unsere Top-5-Ideen

  1. Staatliche Hilfszahlungen digital bündeln und beschleunigen: Wir schlagen die Einrichtung einer bundesweiten, branchenübergreifenden digitalen Plattform zur Abwicklung von Unterstützungszahlungen im Krisenfall vor. Diese Plattform sollte mit den entsprechenden Länderplattformen gekoppelt werden, um ein One-Stop-Shop-Prinzip zu gewährleisten und Skalenvorteile zu schaffen. Vorteil: Unbürokratische, beschleunigte und gerechte Hilfe für alle Betroffenen anhand zuvor politisch festgelegter Kriterien sowie schnelle Bereitstellung von überlebenswichtiger Liquidität.
  2. KMU-Plus Kategorie einführen: Die EU definiert Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitenden und einem Umsatz bis zu 50 Millionen Euro pro Jahr als KMUs. Diese Eingrenzung ist insbesondere für den personalintensiven Dienstleistungssektor zu eng gefasst. Wir schlagen vor, zusätzlich eine Kategorie KMU-Plus einzuführen (auf EU-Ebene, aushilfsweise zunächst in Deutschland), alle Kennziffern zu verdoppeln und die Umsatzgrenzen jedes zweite Jahr automatisch an die Inflation anzupassen. Verbundunternehmen mit bis zu 50 Betriebsstätten sollen bei Hilfsmaßnahmen einen Einzelanspruch erhalten, um die Diskriminierung mittelständischer Strukturen zu verhindern.
  3. Investitionen in Digitalisierung und Nachhaltigkeit durch Förderbank stimulieren: Einrichtung einer bundesweiten „Gastwelt“-Bank nach dem Vorbild der österreichischen Tourismusbank (angedockt an die KfW), um die krisenbedingte Eigenkapitalschwäche abzufangen. Arbeitsschwerpunkt der Einrichtung, in der Finanzexperten mit detailliertem Branchenwissen arbeiten, ist die Bereitstellung von zinsgünstigen Krediten und staatlichen Fördergeldern vor allem für Investitionen in Digitalisierung und Nachhaltigkeit. In der neuen Förderbank werden die Programme aller Bundesministerien gebündelt, zusätzlich können auch die für den Unternehmensstandort zutreffenden Förderprogramme der Bundesländer in Anspruch genommen werden (One-Stop-Shop-Prinzip).
  4. Höhere Einstiegs-Gehälter durch Mehrwertsteuer-Entfristung: Die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen sollte ab 2024 dauerhaft entfristet werden. Das schafft Planungssicherheit und verhindert weitere Preiserhöhungen zum Jahreswechsel 23/24. Um den gesamtgesellschaftlichen Nutzen dieser Maßnahme zu unterstreichen, verpflichten sich die Gastwelt-Betriebe im Gegenzug mit einem Gentlemen's Agreement, die „zusätzlichen“ Mittel vor allem zur Erhöhung der Einstiegs-Gehälter zu verwenden.
  5. Digitalisierungs-Turbo einlegen: Gastweltweite Selbstverpflichtung zur deutlichen Steigerung der eigenen Digitalisierungsbemühungen. Ziel ist es, den Digitalisierungsindex bis 2025 auf 110 Punkte und bis 2028 auf 150 zu steigern (aktuell bei 84 Punkten). Die wesentliche Finanzierung der Maßnahmen soll über die neue Förderbank laufen.

Weitere Ideen zur Verbesserung des Krisenmanagements:

  • Einrichtung eines nationalen Krisenrats: Krisen erfordern schnelle politische Maßnahmen. Deshalb schlagen wir ein fest institutionalisiertes Gremium bestehend aus hochrangigen Vertretern der Bundesregierung, des Deutschen Bundestags und Bundesrates mit einem angeschlossenen Experten-Beirat vor, das in Krisenzeiten zusammentritt. Dieses neue Gremium soll die bisherigen Bund-Länder-Runden ablösen.
  • Krisenfall aktiviert Hilfsmaßnahmen: Der Deutsche Bundestag erhält die Möglichkeit einen wirtschaftlichen Krisenfall, z.B. ausgelöst durch Pandemie, Handelskrieg, Energieknappheit, Lieferkettenprobleme, für bis zu sechs Monate auszurufen (verlängerbar). Dieser Krisenfall initiiert und aktiviert automatisch eine Reihe von zuvor festgelegten Hilfsmaßnahmen und Unterstützungsinstrumenten.
  • Das System der Hilfszahlungen zu überarbeiten, um Diskriminierungen von Unternehmen zu vermeiden. Dazu gehört grundsätzlich die Zahlung eines Unternehmerlohns. Bei einer angeordneten Betriebsschließung oder gravierenden Einschränkung des Betriebes, muss die Hilfe als Kompensation erfolgen.
  • Kulanz bei Steuerstundungen (Gewerbe-, Einkommens- und/oder Körperschaftssteuern im Krisenfall): Automatischer Verzicht auf Stundungszinsen im Krisenzeitraum und Verlängerung der Stundungsfristen auf bis zu vier Jahre (ohne Sicherheiten, wenn das Unternehmen Gewinne schreibt; Beantragung digital beim jeweiligen Finanzamt).
  • Preissteigerungs-Spiralen eindämmen: Viele Pachtverträge allgemein und insbesondere im Einzelhandel, in der Hotellerie oder Gastronomie, enthalten Index-Klauseln, die bei dauerhaft hohen Inflationsraten die Kostenspirale für Unternehmen (und am Ende die Gesellschaft) weiter anheizen. Wir schlagen vor, diese Klauseln für den Zeitraum des Krisenfalls zu kappen (zum Beispiel auf ± 4 Prozent p.a für eine Wertanpassungsklausel.)

Weitere Ideen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit:

  • Unattraktive Arbeitszeiten attraktiver machen: Ausweitung der steuer- und beitragsfreien Zuschläge auf Samstage (bisher nur Sonn-/Feiertage), um die Arbeit an umsatzstarken Wochenenden für Mitarbeitende lukrativer zu machen und ein Stück weit dem Personalmangel sowie der seit Jahren sinkenden durchschnittlichen Wochenarbeitszeit entgegenzuwirken.
  • Umstellung der maximalen Tagesarbeitszeit auf eine maximale Wochenarbeitszeit. Arbeit in der Gastwelt ist häufig durch Veranstaltungen geprägt, die eventabhängig punktuell flexibles Arbeiten erfordert. Angesichts einer sich wandelnden Arbeitswelt und dem wachsenden Wunsch vieler Arbeitnehmenden nach mehr Flexibilität, führen starre Begrenzungen der täglichen Arbeitszeit dazu, dass Aufträge abgelehnt und die gewünschte Flexibilisierung nicht stattfinden kann. Anlassbedingte tägliche Arbeitszeiten von mehr als zehn Stunden sollten möglich sein. Die Gesamtwochenarbeitszeit soll hiervon nicht berührt werden.
  • Auch in Krisen an künftige Generationen denken: Aufbau eines zweckgebundenen staatlichen Fonds für den Krisenfall, damit Krisenkosten nicht weiter vor allem über Schulden auf kommende Generationen abgewälzt werden. Denkbar ist z.B. ein fester Prozentsatz des Bundeshaushaltes, der direkt in einen Krisenfall-Fonds fließt.
  • Staatliche Aktivitäten strategisch besser verzahnen: Wenngleich die Tourismusförderung vor allem in den Bundesländern stattfindet, ist der Bund für eine Reihe von zentralen Gastwelt-Themen (z.B. Arbeitszeiten, Fernverkehr Bahn, Verkehrsinfrastruktur, Zuwanderung, Steuerpolitik, Einreisebestimmungen) zuständig. Daher ist eine engere Verzahnung aller staatlichen Ebenen sinnvoll. Das setzt voraus, dass die nationale Tourismusstrategie des Bundes 2023 fertiggestellt wird.
  • Änderungen im Pauschalreiserecht: Die Corona-Krise hat gezeigt, dass das Pauschalreiserecht nicht für den Fall eines totalen Marktversagens geschaffen wurde. Um eine ungerechte Lastenverteilung zu Ungunsten der Gastwelt zu vermeiden, muss der Begriff der „unvorhergesehen und unvermeidbaren Umstände“ klarer definiert und begrenzt werden. Auch muss künftig gewährleistet sein, dass auch Leistungsträger wie Fluggesellschaften sich an die gesetzlich verankerten Rückzahlungsfristen halten. Eine Überarbeitung der zu den verbundenen Reiseleistungen zu mehr Transparenz und Verständlichkeit, sowie mehr Flexibilität wie verpflichtenden Informationen den Reisenden zur Verfügung gestellt werden, ist ebenfalls geboten.
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Veröffentlicht am: 7. Februar 2023, Letzte Version vom: 22. April 2024